Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) der Krintervent (im folgenden „Dienstleister“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber (im folgenden „Kunde“). Zum Geltungsbereich dieser AGB gehören insbesondere Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Dienstleistungen zum Inhalt haben.

2. Das Angebot des Dienstleisters richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

3. Die AGB des Dienstleisters gelten ausschließlich. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die AGB auch allen weiteren Beratungsangeboten und Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

1. Der Dienstleister sowie die von ihm ermächtigten Personen erbringen Leistungen im Rahmen der Absprachen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen der Krisenintervention, Kontinuitätsentwicklung und des Wachstum-Managements insbesondere Beratung, Moderation, Workshops und Trainings in den Schwerpunkten Krisenmanagement sowie Geschäfts- und Organisationsentwicklung.

2. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag mit dem Kunden bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an den Dienstleister, in dem u.a. der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Aufträge des Kunden werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

3. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung in die Vertragsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden aufgenommen.

§ 3 Vergütung und Fälligkeit

1. Es gilt die in dem individuellen Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Kosten werden im vollen Stundentakt verrechnet (d.h. 1-59 Min. = 1 Stundensatz).

2. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von dem Dienstleister erbracht wurde und sofern keine individualvertragliche Absprache vorliegt. Die Rechnung wird von dem Dienstleister unverzüglich nach Leistungserbringung gestellt.

3. Bei Projekten erfolgt eine Vorschussrechnung in Höhe von 30-50% des zu zahlenden Betrages. Die weiteren Zahlungen erfolgen turnusmäßig, abhängig von der Projektdauer und den vereinbarten Zwischenergebnissen.

4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 5. Zahlungen sind, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Dienstleister ist berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, sofern der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Dienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen, inhaltlich zutreffenden Informationen (Auskunft zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation) und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Dienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

3. Sich ändernde Umstände sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen.

4. Auftragsbestätigungen, Zwischenberichte und -ergebnisse, sowie Abschlussberichte sind unverzüglich vom Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Änderungswünsche und erforderliche Korrekturen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Kündigung

Der Kunde hat das Recht, jeden Dienstleistungsvertrag während der vertraglichen Leistungserbringung zu kündigen, sofern die vereinbarten Ziele nicht erreichbar sind. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei dem Dienstleister. Die Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung des Dienstleisters entsteht in den Fällen einer wie folgt:

1. Für die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar an den Dienstleister. Berechnungsbasis für das Honorar ist die allgemein geltende Preisliste nach Vertragsabschluss.

2. Bei gekündigtem Projekt darf der Dienstleister nach Zugang einer vorzeitigen Kündigung keine weiteren Leistungen abrechnen, da solche nicht mehr zu erbringen sind. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind durch die vorher vereinbarten Vorauszahlungen sowie in der Zwischenzeit getätigten Zahlungen abgegolten.

3. Eine Vergütung des Dienstleisters nach Zugang der Kündigung entfällt in der Höhe, in der der Dienstleister sich durch die Kündigung Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der hierdurch freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

Der Dienstleister ist ebenfalls berechtigt den jeden Dienstleistungsvertag während der vertraglichen Leistungserbringung schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Die Bestimmungen nach Nr. 1-3 gelten auch, wenn der Dienstleister den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.

§ 6 Nutzungsrecht für analoge und digitale Inhalte

1. Alle von dem Dienstleister angebotenen Unterlagen und Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Der Dienstleister räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und zeitlich beschränkte (6 Monate nach Leistungserbringung) Recht zur Nutzung der Dateien ein.

2. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Vervielfältigung für Dritte ist nicht gestattet, insbesondere nicht die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der gewerblichen Nutzung, soweit nicht der Dienstleister einer Weitergabe zugestimmt hat.

3. Sofern ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die Unterlagen dem Dienstleister unverzüglich zurückzusenden. Elektronisch übermittelte Daten sind endgültig und nicht wiederherstellbar zu löschen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Parteien sind verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

2. Der Dienstleister darf in anonymisierter Form Informationen für Publikationen verwenden, sofern gewährleistet werden kann, dass einfache Rückschlüsse auf den Kunden nicht möglich sind.

3. Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einer Erhebung, Verarbeitung, Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsausführung einverstanden. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden. Der Dienstleister erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO. Die Datenschutzerklärung des Dienstleisters ist veröffentlicht und einsehbar unter https://krintervent.de/privacy-policy/.

§ 8 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

1. Der Dienstleister kommt mit seinen Leistungen in Verzug, wenn Fertigstellungstermine, die als Fixtermine vereinbart worden sind, nicht eingehalten werden und der Dienstleister die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Der unvorhersehbare Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters sowie höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, berechtigen den Dienstleister, die Erfüllung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. In der Regel erfolgt ein Aufschub um die Dauer der Verhinderung. Fälle höherer Gewalt sind z.B. Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Dienstleister mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von dem Dienstleister verursacht worden sind.

§ 9 Haftung

1. Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Dienstleister, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.

3. Die weitergehende Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen treten die Regelungen, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen und die gesetzlichen Vorschriften wahren.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld.